Zum Hauptinhalt springen

Beschriftungsdesigner und Werbetechniker für Schilderhersteller (m/w/d)

MENSCHLICHKEIT, EHRLICHKEIT und TRANSPARENZ sind die KiWORK DNA

Anforderungen

  • Lehrabschluss als Beschriftungsdesigner / Werbetechniker von Vorteil
  • Pflichtabschluss und Praxis in einem ähnlichen handwerklichen Beruf
  • Guter Hausverstand
  • Gute PC-Kenntnisse, idealerweise grafische Erfahrung
  • Führerschein der Gruppe B
  • Gute Deutschkenntnisse zur Entgegennahme von Aufträgen und
  • Anweisungen
  • Teamgeist und Belastbarkeit
  • Bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Wehr- oder Wehrersatzdienst

Aufgabengebiet

  • Arbeiten im Bereich Verkehrszeichenproduktion
  • Fachlich richtige Umsetzung unter Berücksichtigung der Normen für das Straßenverkehrswesen.
  • Zusammenarbeit mit internen Stellen
  • Datenaufbereitung der Tagesaufträge für die Produktion

Wir bieten

  • Einen spannenden Arbeitsplatz in einem dynamischen Unternehmen.
  • Facettenreiche Herausforderungen sowie persönliche und fachliche Entwicklungsmöglichkeiten in einem kollegialen Arbeitsumfeld.
  • Vollzeitbeschäftigung von Montag bis Donnerstag (Arbeitszeit von 6:00 Uhr bis 16:15 Uhr, 4-Tage Woche)
  • Verantwortungsvolle und interessante Tätigkeit
  • Langfristiges, vertrauensvolles Dienstverhältnis
  • Kurze Kommunikationswege
  • Sehr gutes Betriebsklima

Entlohnung

ab 2500,00 € / Monat brutto für 39 Std. (4-Tage Woche MO-DO) + Überzahlung

Kontakt

Deine Ansprechperson bei KiWORK:

Günter WINTER
Tel. Nr.: +43 7229 80 990 204
Mobil: +43 676 37 52 689
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wir freuen uns auf das Gespräch mit Dir!

Wir freuen uns auf deine Bewerbung

Bewirb dich jetzt

Du bist KiWORKer/in? Du kennst jemanden in Deiner Familie oder in Deinem Freundeskreis der auf JOBSUCHE ist? - Wirb eine/n neue/n KiWORKer/in und sichere Dir Deine Belohnung im Wert von 150,- EUR*

*150,- EUR Einkaufsgutschein werden nach dem vollendeten dritten Beschäftigungsmonat des neuen Mitarbeiters an den Werber ausbezahlt. Es bestehen keinerlei Rechtsansprüche aus die Prämie. Die Prämie kann nicht bar abgelöst werden.