Zum Hauptinhalt springen

Technischer Vertrieb im Außendienst - B2B (m/w/d)

Technischer Vertrieb im Außendienst - B2B (m/w/d)

MENSCHLICHKEIT, EHRLICHKEIT und TRANSPARENZ sind die KiWORK DNA

Anforderungen

  • Technische Ausbildung (HTL o. Ä.) oder 
    mehrjährige Erfahrung im technischen Vertrieb 
  • Hohe Kundenorientierung, wirtschaftliches 
    Denken & Kommunikationsgeschick 
  • Sehr gutes technisches Verständnis 
  • Reisebereitschaft & Freude an direktem 
    Kundenkontakt 
  • Sicherer Umgang mit MS-Office (Outlook / MS 
    Teams / Word / Excel / etc.)
  • Muttersprache Deutsch + gute Englisch-
    kenntnisse 
  • Führerschein B 

Aufgabengebiet

  • Kundenberatung und Verkauf von 
    technisch anspruchsvoller Förder-
    technik 
  • Weiterentwicklung und Betreuung 
    des bestehenden Kundenstamms
  • Neukundenakquise
  • Betreuung von Kundenprojekten von
    der Angebotsphase bis zum Verkaufs-
    abschluss  
  • Reiseeinsätze in Österreich im Ausmaß 
    von ca. 50% 

Wir bieten

  • Flexible Arbeitszeitmodelle im Ausmaß 
    von 38,5 Std. / Woche
  • Leistungsorientierte und faire Entlohnung 
  • Kostenloser Parkplatz 
  • Eigenverantwortung und flache Hierarchien
  • Firmen PKW + Diensthandy zur privaten 
    Nutzung
Unser Kunde ist ein Spezialist für hochwertige Fördertechnik für optimierte Warenflüsse in der Entwicklung und Fertigung kundenspezifischer Teil-und Gesamtlösungen.

Entlohnung

ab 3.042,00 € / Monat brutto + Überzahlung + Zulagen

Kontakt

Deine Ansprechperson bei KiWORK:

Günter WINTER
Tel. Nr.: +43 7229 80 990 204
Mobil: +43 676 37 52 689
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wir freuen uns auf das Gespräch mit Dir!

Wir freuen uns auf deine Bewerbung

Bewirb dich jetzt

Du bist KiWORKer/in? Du kennst jemanden in Deiner Familie oder in Deinem Freundeskreis der auf JOBSUCHE ist? - Wirb eine/n neue/n KiWORKer/in und sichere Dir Deine Belohnung im Wert von 150,- EUR*

*150,- EUR Einkaufsgutschein werden nach dem vollendeten dritten Beschäftigungsmonat des neuen Mitarbeiters an den Werber ausbezahlt. Es bestehen keinerlei Rechtsansprüche aus die Prämie. Die Prämie kann nicht bar abgelöst werden.