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Facility Service Techniker - Haustechniker mit LAP (m/w/d)

Facility Service Techniker - Haustechniker mit LAP (m/w/d)

MENSCHLICHKEIT, EHRLICHKEIT und TRANSPARENZ sind die KiWORK DNA

Anforderungen

  • Lehrabschluss im Bereich Elektrotechnik oder HKLS
  • Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
  • Kenntnisse in der Gebäudetechnik
  • PC - Basiskenntnisse
  • Software: CAFM (pit FM) -  Kenntnisse von Vorteil
  • Brandschutzausbildung wünschenswert 
  • Führerschein Klasse B von Vorteil

Aufgabengebiet

  • Du bist an einem fixen Standort in Linz für einen renommierten Kunden tätig
  • Selbstständige Durchführung von Störungsbehebungen, Wartungs-, Instandsetzungs- und Inspektionsarbeiten an Elektro- und HKLS-Anlagen
  • Verrichtung allgemeiner haustechnischer Tätigkeiten
  • Dokumentationen und Kontrolltätigkeiten
  • Kompetente/r AnsprechpartnerIn für unsere Kunden
  • Bereitschaftsdienst
                
                                     
                


    Wir bieten

    • Öffentliche Verkehrsmittel werden finanziell unterstützt
    • Unser Kunde sorgt für persönliche und fachliche Aus- und Weiterbildungen und individuelle Karriereplanung
    • Regelmäßige coole Events sorgen für Abwechslung im Arbeitsalltag 
    • Gestütztes Mittagessen durch unseren Kunden
    • Umfangreiche Sozialleistungen

    Entlohnung

    ab 3.200,00 € / Monat brutto + Überzahlung + Zulagen

    Kontakt

    Deine Ansprechperson bei KiWORK:

    Günter WINTER
    Tel. Nr.: +43 7229 80 990 204
    Mobil: +43 676 37 52 689
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

    Wir freuen uns auf das Gespräch mit Dir!

    Wir freuen uns auf deine Bewerbung

    Bewirb dich jetzt

    Du bist KiWORKer/in? Du kennst jemanden in Deiner Familie oder in Deinem Freundeskreis der auf JOBSUCHE ist? - Wirb eine/n neue/n KiWORKer/in und sichere Dir Deine Belohnung im Wert von 150,- EUR*

    *150,- EUR Einkaufsgutschein werden nach dem vollendeten dritten Beschäftigungsmonat des neuen Mitarbeiters an den Werber ausbezahlt. Es bestehen keinerlei Rechtsansprüche aus die Prämie. Die Prämie kann nicht bar abgelöst werden.