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Elektrotechniker Kabel- und Freileitungsbau (m/w/d)

Elektrotechniker Kabel- und Freileitungsbau (m/w/d)

MENSCHLICHKEIT, EHRLICHKEIT und TRANSPARENZ sind die KiWORK DNA

Anforderungen

    • Abgeschlossene technische Ausbildung (Lehre, Fachschule) im Bereich Elektrotechnik, Elektroenergietechnik, Anlagen- und Betriebstechnik, Elektroinstallationstechnik, o.Ä.
    • Erste Berufserfahrung (mind. 2 Jahre) als Facharbeiter/in im Umfeld der Elektrotechnik (Anlagentechniker, Servicetechniker, Elektriker,...)
    • Führerschein B
    • Verlässlicher, verantwortungsbewusster Teamplayer, der an der Energiewende mitwirken möchte

Aufgabengebiet

    • Montage und Instandhaltung der Kabel- und Freileitungsnetze (Nieder- bis Hochspannung)
    • Prüfung und ggf. Wechsel der Masten und Seile in Zusammenarbeit mit Partnerfirmen
    • Wartung und ggf. Reparatur lokaler Elektrotechnikanlagen (z.B.: Kabelhausanschlusskasten klemmen)
    • Projektmitarbeit (Kabel- und Freileitungstrassen), um den Netzausbau zu gewährleisten

Wir bieten

Die moderne Netz-Infrastruktur sichert den Lebens- und Wirtschaftsraum Linz. Unser Kunde ist die treibende Kraft, damit sich in der Region etwas bewegt. Er weiß, was er kann und verfolgt konsequent im Team seine Ziele mit Ausdauer und Begeisterung. Mit seiner Tätigkeit garantiert er hohe Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Netze. Damit stiftet er Sinn – für Mensch, Natur und Gesellschaft – und trägt so zu mehr Lebensqualität bei.    

Entlohnung

ab 3.431,24 € / Monat brutto + Überzahlung + Zulagen

Kontakt

Deine Ansprechperson bei KiWORK:

Günter WINTER
Tel. Nr.: +43 7229 80 990 204
Mobil: +43 676 37 52 689
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wir freuen uns auf das Gespräch mit Dir!

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Du bist KiWORKer/in? Du kennst jemanden in Deiner Familie oder in Deinem Freundeskreis der auf JOBSUCHE ist? - Wirb eine/n neue/n KiWORKer/in und sichere Dir Deine Belohnung im Wert von 150,- EUR*

*150,- EUR Einkaufsgutschein werden nach dem vollendeten dritten Beschäftigungsmonat des neuen Mitarbeiters an den Werber ausbezahlt. Es bestehen keinerlei Rechtsansprüche aus die Prämie. Die Prämie kann nicht bar abgelöst werden.