Zum Hauptinhalt springen

Techniker für Straßenbahninstandhaltung (Schlosser mit Berufserfahrung) (m/w/d)

MENSCHLICHKEIT, EHRLICHKEIT und TRANSPARENZ sind die KiWORK DNA

Anforderungen

  • Abgeschlossene Ausbildung in Metalltechnik (Schlosser) mit Berufserfahrung
  • Führerschein B erforderlich
  • Führerschein C von Vorteil (oder Bereitschaft zum Erwerb)
  • Bereitschaft zur Ausbildung für den Straßenbahnführerschein 
  • Selbständige Arbeitsweise, Eigenverantwortung und Teamfähigkeit

Aufgabengebiet

    • Mechanische Arbeiten:            
      • Aus- und Einbinden des Drehgestells 
      • Wartung der Bremskomponenten und Fahrzeugkupplung
      • Aus- und Einbau der Motor-Getriebe-Einheit
      • Radreifenwechsel
      •              
    • Störungsbehebungen:             
      • Instandsetzung der Radbolzen
      • Reparatur des Fußpodests
      • Hauptlagerwechsel, Prüfung bzw. Ersatz der Gelenksdämpfer uvm.
    •             
    • Umbautätigkeiten (Sonderanfertigungen)
    • Unfallreparaturen und Instandsetzungsarbeiten
    • Störungsdienst (ca. 5 Wochen/Jahr) nach entsprechender Einarbeitung
    •          

Wir bieten

Unser Kunde bietet ein spannendes und wertschätzendes Arbeitsumfeld, viele attraktive Sozialleistungen und zahlreiche Vergünstigungen bei unterschiedlichen Handelspartnern. Es erwartet dich zudem ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm sowie zahlreiche Sport-, Fitness- und Freizeitangebote.

Entlohnung

ab 3.315,20 € / Monat brutto + Überzahlung

Kontakt

Deine Ansprechperson bei KiWORK:

Günter WINTER
Tel. Nr.: +43 7229 80 990 204
Mobil: +43 676 37 52 689
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wir freuen uns auf das Gespräch mit Dir!
 

Wir freuen uns auf deine Bewerbung

Bewirb dich jetzt

Du bist KiWORKer/in? Du kennst jemanden in Deiner Familie oder in Deinem Freundeskreis der auf JOBSUCHE ist? - Wirb eine/n neue/n KiWORKer/in und sichere Dir Deine Belohnung im Wert von 150,- EUR*

*150,- EUR Einkaufsgutschein werden nach dem vollendeten dritten Beschäftigungsmonat des neuen Mitarbeiters an den Werber ausbezahlt. Es bestehen keinerlei Rechtsansprüche aus die Prämie. Die Prämie kann nicht bar abgelöst werden.