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Facharbeiter / Bereich CO2 Messtechnologie(GREEN JOB) (m/w/d)

MENSCHLICHKEIT, EHRLICHKEIT und TRANSPARENZ sind die KiWORK DNA

Anforderungen

    • Bereitschaft im Unternehmen für eine Verbesserung im Bereich Klima und Umwelt zu arbeiten  
    • Abgeschlossene Berufsausbildung 
    • Erfahrung im Produktionsumfeld - idealerweise in Bereich Elektronikteile o.ä.
    • Sehr gute Fingerfertigkeiten und ausgeprägte Feinmotorik
    • Hohes Mass an Qualitäts- und Eigenverantwortung 
    • EDV-Kenntnisse und technisches Verständnis 
    • Gute Deutsch und Englischkenntnisse (von Vorteil)
    • Belastbar und zuverlässig
    • Positiver Spirit und ein Visionär als Teamplayer  
     

Aufgabengebiet

    • Herstellung von 3D-Druckteilen durch 3D-Druckprogramme
    • Komplettierung von Elektronik-Hardware (Zusammenbau von Leiterplatten)
    • Einspielen von Programmen und Testen auf Funktionsbereitschaft über USB und Bluetooth
    • Herstellung von Messzellen inkl. Sensorentechnologie und Elektronikbauteile
    • Endfertigung und Qualitätskontrolle sowie Erhebung der Testdaten



Wir bieten

Unser Kunde ist ein schnell wachsendes und seht innovatives Startup im Bereich Klimatechnologie, dass sich auf Sensortechnologie zur Beschleunigung von Negativen Emissionen spezialisiert hat. Um Net-Zero bis 2050 zu erreichen werden laut Weltklimarat 5-10 Milliarden Tonnen Negative CO2 Emissionen pro Jahr benötigt und hier kommst Du ins Spiel.....

Entlohnung

ab 2.779,74 € / Monat brutto + Überzahlung nach Vereinbarung

Kontakt

Deine Ansprechperson bei KiWORK:

Wolfgang STOTZ
Tel. Nr.: +43 676 78 78 026
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wir freuen uns auf das Gespräch mit Dir!

Wir freuen uns auf deine Bewerbung

Bewirb dich jetzt

Du bist KiWORKer/in? Du kennst jemanden in Deiner Familie oder in Deinem Freundeskreis der auf JOBSUCHE ist? - Wirb eine/n neue/n KiWORKer/in und sichere Dir Deine Belohnung im Wert von 150,- EUR*

*150,- EUR Einkaufsgutschein werden nach dem vollendeten dritten Beschäftigungsmonat des neuen Mitarbeiters an den Werber ausbezahlt. Es bestehen keinerlei Rechtsansprüche aus die Prämie. Die Prämie kann nicht bar abgelöst werden.