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Konstrukteur aus dem Automatisierung/Sondermaschinenbau (m/w/d)

MENSCHLICHKEIT, EHRLICHKEIT und TRANSPARENZ sind die KiWORK DNA

Anforderungen

  • Fundierte theoretische Kenntnisse im Bereich Maschinenbau und vornehmlich aus dem Umfeld der Automatisierung bzw. Sondermaschinenbau (zB. HTL-Absolventen).
  • Ideal 1.Projekterfahrungen (in Konstruktion - Anlagenauslegung -Sicherheits- und Risikoanalyse - Materialflussplanung)
  • Mehrjährige Berufserfahrung in der Konstruktion von Vorteil.
  • Eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • Sehr gute Kenntnisse mit 3D-CAD Zeichenprogrammen (idealerweise Solid Works)
  • Versierter Umgang mit MS Office (Word, Excel, PowerPoint)
  • Belastbarkeit und Einsatzwille
  • Teamfähigkeit

Aufgabengebiet

  • Entwurfs- bis Detailkonstruktion im Bereich Sondermaschinenbau, Fördertechnik und Lagertechnik
  • Durchführung technischer Berechnungen (zB.: statische Mechanik, Auslegung mechanischer Komponenten, FEM)
  • Erstellung von Fertigungsunterlagen (2D-Zeichnungen) und Stücklisten
  • Projektverantwortung und -abwicklung (Leitung kleinerer Projekte)
  • Schnittstelle zu Vertrieb, Lieferanten, Projektleitern und Kunden

Wir bieten

  • attraktives Gleitzeitmodell
  • eine familiäre und angenehme Arbeitsatmosphäre mit flachen Hierarchien
  • kostenlos Kaffee/Tee und frisches Obst zur freien Entnahme
  • Zuschuss zur Mittagsverpflegung (Frisch gekochtes Mittagessen zu einem attraktiven Preis)
  • Einschulung und Mentorenbegleitung bei Tätigkeitsbeginn

Entlohnung

ab 2.917,38 € / Monat brutto + Überzahlung + Zuschläge

Kontakt

Deine Ansprechperson bei KiWORK:

Günter WINTER
Tel. Nr.: +43 7229 80 990 204
Mobil: +43 676 37 52 689
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wir freuen uns auf das Gespräch mit Dir!

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Du bist KiWORKer/in? Du kennst jemanden in Deiner Familie oder in Deinem Freundeskreis der auf JOBSUCHE ist? - Wirb eine/n neue/n KiWORKer/in und sichere Dir Deine Belohnung im Wert von 150,- EUR*

*150,- EUR Einkaufsgutschein werden nach dem vollendeten dritten Beschäftigungsmonat des neuen Mitarbeiters an den Werber ausbezahlt. Es bestehen keinerlei Rechtsansprüche aus die Prämie. Die Prämie kann nicht bar abgelöst werden.