Skip to main content

Mitarbeiter - Vertriebsaußendienst (HEIZUNGSTECHNIK) (m/w/d)

MENSCHLICHKEIT, EHRLICHKEIT und TRANSPARENZ sind die KiWORK DNA

Anforderungen

  • Abgeschlossene technische Ausbildung (Lehre, Fachschule, HTL) im Bereich Heizungstechnik, GWH, Energietechnik, Klimatechnik, Sanitärtechnik, HKLS, o.Ä.
  • Erste Berufserfahrung im Ausmaß von mind. 2 Jahren (z.B. Facharbeiter, Vertrieb, Innendienst, Außendienst, ...) im Umfeld der Heizungstechnik
  • Führerschein B und eigener PKW
  • Kommunikative*r Techniker*in, die/der gerne im direkten Kundenkontkat steht

Aufgabengebiet

  • In dieser Rolle bist Du zu 80% im Außendienst (Zentralraum Linz) tätig und berätst unsere Kunden hinsichtlich passender Heizungskomponenten (Produkt: Fernwärme) für die Wohnräume. Aufgrund der sehr großen Nachfrage liegt der Fokus auf der Bearbeitung und Abwicklung bestehender als auch neuer Kundenanfragen.
  • Beratungs- und Verkaufsgespräche mit den Kunden vor Ort
  • Planung und Kostenermittlung der benötigten Komponenten (Verrohrung, Heizkörper, Wohnungsstation, ...)
  • Angebotserstellung sowie -verfolgung
  • Abschließen von Wärmeversorgungsaufträgen und Kundennachbetreuung

Wir bieten

  • Unser Kunde bietet ein attraktives und wertschätzendes Arbeitsumfeld, viele attraktive Sozialleistungen und zahlreiche Vergünstigungen bei unterschiedlichen Handelspartnern. Es erwarten dich zudem ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm sowie zahlreiche Sport-, Fitness- und Freizeitangebote

Entlohnung

ab 3.100,00 € / Monat brutto für 38,5 Std. + Zulagen + Überzahlung möglich

Kontakt

Deine Ansprechperson bei KiWORK:

Günter WINTER
Tel. Nr.: +43 7229 80 990 204
Mobil: +43 676 37 52 689
E-Mail: bewerbung@kiwork.at

Wir freuen uns auf das Gespräch mit Dir!
 

Wir freuen uns auf deine Bewerbung

Bewirb dich jetzt

Du bist KiWORKer/in? Du kennst jemanden in Deiner Familie oder in Deinem Freundeskreis der auf JOBSUCHE ist? - Wirb eine/n neue/n KiWORKer/in und sichere Dir Deine Belohnung im Wert von 150,- EUR*

*150,- EUR Einkaufsgutschein werden nach dem vollendeten dritten Beschäftigungsmonat des neuen Mitarbeiters an den Werber ausbezahlt. Es bestehen keinerlei Rechtsansprüche aus die Prämie. Die Prämie kann nicht bar abgelöst werden.