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Buchhalter (m/w/d)

Buchhalter (m/w/d)

MENSCHLICHKEIT, EHRLICHKEIT und TRANSPARENZ sind die KiWORK DNA

Anforderungen

  • Abgeschlossene Buchhalterprüfung
  • Einschlägige Berufserfahrung in der Buchhaltung (idealerweise im Metall- oder Industriebereich)
  • Sehr sicherer Umgang mit BMD NTCS und MS Office
  • Hohe Zahlenaffinität, Genauigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Strukturierte, zuverlässige und selbstständige Arbeitsweise
  • Organisationsstärke, Belastbarkeit und Eigeninitiative
  • Beharrlichkeit in der Zielverfolgung und Freude an präziser Arbeit

Aufgabengebiet

  • Selbstständige Durchführung der laufenden Finanzbuchhaltung inkl. Kostenstellen
  • Verantwortung für Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung
  • Fakturierung, Kassaverwaltung sowie Prüfung und Verbuchung von Rechnungen
  • Pflege, Abstimmung und Klärung von Sach-, Kunden- und Lieferantenkonten
  • Zahlungsverkehr im In- und Ausland planen und durchführen
  • Erstellung und Übermittlung von behördlichen Meldungen (z. B. UVA, ZM, Intrastat)
  • Mitarbeit bei allgemeinen administrativen und organisatorischen Aufgaben

Wir bieten

  • Abwechslungsreiche Tätigkeit mit hoher Eigenverantwortung
  • Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten im Finanzbereich
  • Engagiertes, kollegiales Team
  • Flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege
  • Langfristige Perspektive in einem stabilen Umfeld

Entlohnung

ab 3.500,00 € / Monat brutto + Überzahlung je nach Qualifikation und Erfahrung selbstverständlich möglich

Kontakt

Deine Ansprechperson bei KiWORK:

Markus FREIS
Tel. Nr.: +43 7229 80 990 221
Mobil: +43 676 89 75 99 221
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wir freuen uns auf das Gespräch mit Dir!

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Du bist KiWORKer/in? Du kennst jemanden in Deiner Familie oder in Deinem Freundeskreis der auf JOBSUCHE ist? - Wirb eine/n neue/n KiWORKer/in und sichere Dir Deine Belohnung im Wert von 150,- EUR*

*150,- EUR Einkaufsgutschein werden nach dem vollendeten dritten Beschäftigungsmonat des neuen Mitarbeiters an den Werber ausbezahlt. Es bestehen keinerlei Rechtsansprüche aus die Prämie. Die Prämie kann nicht bar abgelöst werden.