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Leitung - Mechanische Instandhaltung (m/w/d)

Leitung - Mechanische Instandhaltung (m/w/d)

MENSCHLICHKEIT, EHRLICHKEIT und TRANSPARENZ sind die KiWORK DNA

Anforderungen

  • Abgeschlossene mechanische Ausbildung (Maschinenschlosser oder Automatisierungstechniker o.ä.)
  • Erfahrung in der Instandhaltung
  • Absolutes Verantwortungsgefühl
  • PKW / Führerschein
  • Organisations- und Improvisationstalent
  • Kommunikative und umsichtige Arbeitsweise

Aufgabengebiet

  • Technikereinsätze koordinieren bei Störung/ Reparaturen/ Wartung und Überprüfungen
  • Kleinere Reparaturen durchführen
  • Eigenständige Fehleranalyse und Maßnahmen ergreifen
  • Sensible Bobachtungsgabe (Augen und Ohren) für zukünftige Reparaturen erkennen
  • Verantwortung für das Ersatzteillager
  • Dokumentationen – Kontrollen und Organisation der Fachfirmen
  • Problemlöser vor Ort
  • Selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise

Wir bieten

  • Die Firmenkultur unseres Kunden zeichnet sich durch Vertrauen, Respekt, Transparenz, Verantwortung, Aufgeschlossenheit, Solidarität, Teamgeist und Toleranz aus
  • Diese Werte sind der Grundstein und die Basis des jahrzehntelangen Erfolges unseres Kunden
  • Du möchtest dabei sein, wenn unser Kunde 61,3 Millionen Pakete pro Jahr in ganz Österreich bewegt?
  • Du bist ein Fan von kurzen Karrierewegen und flachen Hierarchien?
  • Dann lerne unseren Kunden als Arbeitgeber kennen und entdecke die vielfältigen Job- und Karrieremöglichkeiten

Entlohnung

ab 3.500,00 € / Monat brutto + Zulagen

Kontakt

Deine Ansprechperson bei KiWORK:

Günter WINTER
Tel. Nr.: +43 7229 80 990 204
Mobil: +43 676 37 52 689
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wir freuen uns auf das Gespräch mit Dir!

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Du bist KiWORKer/in? Du kennst jemanden in Deiner Familie oder in Deinem Freundeskreis der auf JOBSUCHE ist? - Wirb eine/n neue/n KiWORKer/in und sichere Dir Deine Belohnung im Wert von 150,- EUR*

*150,- EUR Einkaufsgutschein werden nach dem vollendeten dritten Beschäftigungsmonat des neuen Mitarbeiters an den Werber ausbezahlt. Es bestehen keinerlei Rechtsansprüche aus die Prämie. Die Prämie kann nicht bar abgelöst werden.