Zum Hauptinhalt springen

Elektrotechniker für Straßenbahninstandhaltung (mit LAP) (m/w/d)

Elektrotechniker für Straßenbahninstandhaltung (mit LAP) (m/w/d)

Mit Bus & Bim, AST und tim macht unser Kunde die Menschen mobil – und ist so die treibende Kraft in Linz und der Region. Mit modernen und umweltfreundlichen Mobilitätslösungen stiftet er Sinn – für Mensch, Natur und Gesellschaft – und trägt so zu mehr Lebensqualität bei.

Anforderungen

    • Abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Elektrik/Mechatronik
    • Mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung
    • Führerschein Gruppe B unbedingt erforderlich
    • Führerschein Gruppe C von Vorteil (Bereitschaft zum Erwerb)
    • Bereitschaft zur Ausbildung für den Straßenbahnführerschein 
    • Eingliederung in den Störungsdienst nach entsprechender Einarbeitung
    • Selbständige Arbeitsweise, Eigenverantwortung und Teamfähigkeit

Aufgabengebiet

    • Elektrische, elektronische und mechanische Tätigkeiten an den Straßenbahnen
    • Laufende Instandhaltung und Wartung (Serviceintervalle)
    • Störungssuche und -behebung beziehungsweise bei Bedarf Austausch defekter Komponenten

Wir bieten

  • Unser Kunde bietet ein spannendes und wertschätzendes Arbeitsumfeld, viele attraktive Sozialleistungen und zahlreiche Vergünstigungen bei unterschiedlichen Handelspartnern. 
  • Es erwartet dich zudem ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm sowie zahlreiche Sport-, Fitness- und Freizeitangebote.

Entlohnung

ab 3.431,24 € / Monat brutto + Überzahlung + Zulagen

Kontakt

Deine Ansprechperson bei KiWORK:

Günter WINTER
Tel. Nr.: +43 7229 80 990 204
Mobil: +43 676 37 52 689
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wir freuen uns auf das Gespräch mit Dir!

Wir freuen uns auf deine Bewerbung

Bewirb dich jetzt

Du bist KiWORKer/in? Du kennst jemanden in Deiner Familie oder in Deinem Freundeskreis der auf JOBSUCHE ist? - Wirb eine/n neue/n KiWORKer/in und sichere Dir Deine Belohnung im Wert von 150,- EUR*

*150,- EUR Einkaufsgutschein werden nach dem vollendeten dritten Beschäftigungsmonat des neuen Mitarbeiters an den Werber ausbezahlt. Es bestehen keinerlei Rechtsansprüche aus die Prämie. Die Prämie kann nicht bar abgelöst werden.